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Wir brauchen jetzt die Masernschutzimpfung - Ergänzung

Gesetz gilt ab dem 1.März 2020 auch für die Lernpaten

Die Impfpflicht - und damit auch die Impfnachweispflicht - gilt für alle nach 1970 Geborenen. In den frühen 1970er Jahren begann in der BRD die systematische Masernimpfung, in der DDR war sie seit 1970 sogar Pflicht. Daher wird davon ausgegangen, daß vor 1970 geborene Personen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Masern-Erkrankung durchgemacht haben und durch diese immun sind. Sie sind ausgenommen von der Impfpflicht.

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Der Impfpflicht unterliegen alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen tätig sind, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Weil das Gesetz lediglich darauf abstellt, ob in der betroffenen Einrichtung Tätigkeiten ausgeübt werden, werden auch ehrenamtlich Tätige und Personen während eines Praktikums erfasst.

Für Personen, die neu an unserer Schule arbeiten, brauchen wir vor der ersten Einheit einen Nachweis über eine bestehende Masernimmunität (2 Impfungen im Impfbuch oder ärztliches Attest).

Wir bitten alle Lernpatinnen und Lernpaten, die nach 1970 geboren sind, uns eine ärztliche Bescheigung zukommen zu lassen oder eine Kopie aus dem Impf-Pass. 

 

 

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