Ausgangspunkt für die Übernahme einer Lernpatenschaft ist die Überzeugung, dass dieser Einsatz wichtig und zielführend ist. Natürlich müssen auch das Patenkind bzw. die Eltern Bereitschaft zu dieser Patenschaft zeigen.
Die Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten ist Voraussetzung.
Die Schule und die Lehrer nehmen die Patenschaft wahr und unterstützen sie – soweit möglich.
Der Lernpate ist geeignet, d.h.
Die Treffen der Schülerinnen und Schüler mit den Lernpaten finden in der Regel einmal in der Woche für etwa zwei Stunden und möglichst zur selben Zeit am selben Ort statt, in der Schule des „Patenkindes“ oder einem anderen neutralen Ort, auf jeden Fall nicht im Elternhaus oder bei den Lernpaten zuhause.
Es ist keine Altersbeschränkung bei den Lernpaten nach oben oder unten vorgesehen (von 18 – bis 80 Jahre). So können diese Menschen Personen im Rentenalter sein, aber auch Studierende oder Oberstufenschüler, Bundesfreiwilligendienstler oder FSJ-ler, die jeweils das Anforderungsprofil erfüllen und entsprechend angeleitet sind.
Wer Interesse an diesem Projekt hat und mehr erfahren möchte, kann sich bei der Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT und/oder bei der Stiftung Bürgerengagement Saar für die LERNPATEN SAAR anmelden.
Die Geschäftsstelle beider Institutionen ist in der
Nauwieser Straße 52,
66111 Saarbrücken.
Telefon unter: 0681/3799-268 oder per Mail lag(at)pro-ehrenamt.de .
Sie können auch die Anmeldeformulare auf der Internetseite nutzen.