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Lernpaten dürfen wieder in die Schulen

Ganz wichtige Entscheidung für das Zusammenspiel zwischen Lernpate und Lernpaten-Kind

Die Bildungsministerin hat in einem Musterhygieneplan für die Schulen im Saarland jetzt auch die Frage geklärt, on schulfremde Personen wieder in die Schule dürfen.

Hier die Passage in dem Hygienplan:

Schulfremde Personen in der Schule

Die Einbeziehung von schulfremden Personen in Schule und Unterricht sowie in die schulische Notbetreuung ist möglich. Angebote, bei denen die Vorgaben zum Infektionsschutz und zur Hygiene nicht eingehalten werden können, sind untersagt.

Zu Zwecken der Nachverfolgung bei einem eventuellen Infektionsfall ist es wichtig, die Kontaktdaten von Personen zu haben, die sich in der Schule aufgehalten haben. Dies ist im Fall eines nur kurzen Aufenthalts, bei dem die Abstände gewahrt wurden und evtl. auch MNB getragen wurden, nicht erforderlich. Wenn sich jemand längere Zeit in der Schule aufgehalten hat, z. B. im Unterricht oder für ein längeres Gespräch („face-to-face“und länger als 15 Minuten), sind die Kontaktdaten zu notieren, für Dritte unzugänglich aufzubewahren und nach 4 Wochen zu vernichten.

Jeder Lernpaten kann jetzt in Abstimmung mit der Schulleitung, den Eltern und dem Lernpatenkind wieder Termine in den Schulen einplanen.

Offiziell für alle Lernpaten starten wir nach den Sommerferien mit dem Projekt LERNPATEN SAAR wieder.

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