Partnervertrag zwischen Lernpaten und Lernpaten-Organisation

Jeder zwischen 18 und 80 Jahren kann Lernpatin / Lernpate werden. Eine gewisse Lebenserfahrung ist vorteilhaft. Es können Menschen im Rentenalter sein, Menschen, die im Berufsleben stehen, Hausfrauen, aber auch Oberstufenschüler, Studierende oder Freiwilligendienstler. Auf jeden Fall ist Interesse und Respekt im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen gefordert.  Eine kontinuierliche ehrenamtliche Begleitung über einen längeren Zeitraum (mindestens zwei Jahre) ist gewünscht. Das Betreuungsverhältnis ist grundsätzlich mit 1:1 vorgesehen. Bei der Gemeinde ist ein polizeiliches Führungszeugnis einzuholen.