Partnervertrag zwischen Lernpaten und Lernpaten-Organisation

Jeder zwischen 18 und 80 Jahren kann Lernpatin / Lernpate werden. Eine gewisse Lebenserfahrung ist vorteilhaft. Es können Menschen im Rentenalter sein, Menschen, die im Berufsleben stehen, Hausfrauen, aber auch Oberstufenschüler, Studierende oder Freiwilligendienstler. Auf jeden Fall ist Interesse und Respekt im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen gefordert.  Eine kontinuierliche ehrenamtliche Begleitung über einen längeren Zeitraum (mindestens zwei Jahre) ist gewünscht. Das Betreuungsverhältnis ist grundsätzlich mit 1:1 vorgesehen. Bei der Gemeinde ist ein polizeiliches Führungszeugnis einzuholen.

Text: Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Wir bestätigen, dass ____________________________
wohnhaft: . ____________________________________

ausschließlich ehrenamtlich bei der Stiftung Bürgerengagement Saar im Projekt´LERNPATEN SAAR tätig ist.

  • es handelt sich um keine Nebentätigkeit.
  • keine Vergütung für ihre/seine ehrenamtliche Tätigkeit erhält
  • die Notwendigkeit besteht, gemäß § 30a Abs. 2b Bundeszentralregistergesetz
  • ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
  • die Stiftung Bürgerengagement Saar ist bei der Stiftungsbehörde im Innenministerium als ehrenamtlich registriert.

Es wird gebeten, das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei auszustellen.


Mit freundlichen Grüßen

Verantwortlicher bei den LERNPATEN SAAR
Stiftung Bürgerengagement Saar
Ehrenmitglied