Persönliche Voraussetzungen für eine Lernpatenschaft

Menschen, die sich für die Aufgabe melden, können Personen im Rentenalter, Studierende, Oberstufenschüler, Freiwilligendienstler, Hausfrauen, Menschen aus allen Berufsfelder sein.

Voraussetzungen für eine Lernpatenschaft

  • eine positive Grundeinstellung Kindern und Jugendlichen gegenüber
  • evtl. Erfahrungen im Umgang mit Kindern haben (z.B.: Schule, Jugendgruppe, Verein, Elternschaft, kleinere Geschwister)
  • eine 32-stündige Qualifizierung zur Vorbereitung der Tätigkeit
  • Akzeptanz des damit vermittelten fachlich-pädagogisches Konzepts
  • Teilnahme an den Arbeitssitzungen der jeweiligen Netzwerkgruppe
  • berechenbares Zeitenster pro Woche (ca. 2 Stunden) für das Lernpatenkind
  • Schließung eines Vertrages mit den LERNPATEN SAAR
  • Volljährigkeit und Kenntnisse in erster Hilfe