Entstehung einer Lernpatenschaft

Kooperation zwischen Schule, Lernpaten, Lernpatenkind und Eltern

Ein Kind wird im schulischen Rahmen auffällig wegen permanenter Minderleistungen, allgemeiner Schulunlust, Ausgeschlossensein….das ist die Situation, in der jede Person, die für dieses Kind Sorge trägt, sich um eine Lernpatenschaft bemühen kann. Sowohl die Klassenlehrerin als auch die Schulleitung oder der Sozialdienst der Schule können nach Absprache mit den Eltern den Kontakt zu LERNPATEN SAAR aufnehmen.

In vorausgehenden Gesprächen zwischen den für die Entwicklung des Kindes zuständigen Personen wird seine missliche Lage thematisiert. Seitens der Schule, besonders der Klassenlehrerin wird den Eltern der Handlungsbedarf aufgrund der Leistungsausfälle des Kindes vor Augen geführt. Die Eltern ihrerseits haben Gelegenheit zur Ursachenklärung – dass nämlich die schlechten Schulleistungen ihres Kindes evtl. entstanden sind durch besonders belastende familiäre Lebenskrisen wie Krankheit eines Elternteils, des Kindes selbst, Trennung der Eltern, Alleinerziehung, viele Geschwister, Tod eines Elternteils, Umzug usw.

Schulen nehmen Kontakt zu den LERNPATEN SAAR auf

Es obliegt im Folgenden der Schule, Kontakt zu LERNPATEN SAAR aufzunehmen (Verweis auf Tel.Nr.), damit ein passender Lernpate, eine passende Lernpatin für dieses Kind möglichst zeitnah gefunden werden kann. Ein erstes Treffen zum Kennenlernen, sozusagen „Beschnuppern“ von Lernpate und Schützling schließt sich an. Fällt dieser erste Eindruck voneinander positiv aus, so wird im Anschluss die Lernpatenschaft durch verschiedene schriftliche Festlegungen vereinbart. Die Schule schließt einen Kooperationsvertrag mit den LERNPATEN SAAR (Verlinkung zu Formular); es gibt einen Vertrag zwischen dem Kind, den Eltern, dem Lernpaten (Verlinkung) und wichtig ist auch, dass eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen vorliegt, die dem Lernpaten ermöglicht, auch außerhalb des schulischen Rahmens Unternehmungen mit dem Kind zu machen. Die Treffen zu frei vereinbarten Zeiten, in der Regel zwei Schulstunden pro Woche, finden in der Schule statt.